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Nach erfolgtem Gutachtenauftrag erfolgt zunächst die Sichtung der mitgereichten Befunde, entsprechend dem Beweisbeschluss. Wir sind bemüht einen zeitnahen Untersuchungstermin in der Praxis zu vergeben.
Es erfolgt eine ausführliche orthopädische Fachuntersuchung der Patientin/des Patienten. Im Anschluss erfolgt dann die entsprechende Bewertung.
Eine entsprechende Beurteilung wird dann nach den Leitlinien für Gutachten durchgeführt.
Falls zusätzliche Untersuchungen noch erforderlich sind (z.B. digitale Röntgenuntersuchung) kann dies gleich im Rahmen der Begutachtung durchgeführt werden. Anschließend erfolgt das Diktat, die Erstellung des Gutachtens sowie die Zuleitung des Gutachtens an den Auftraggeber.
Eine entsprechende Beurteilung wird dann nach den Leitlinien für Gutachten durchgeführt.
Auf Wunsch können sämtliche im Rahmen der Begutachtung durchgeführten technischen Untersuchungen (z.B. digitales Röntgen oder Ähnliches) dem Patienten auf einer CD unter Erstattung des Unkostenbeitrages mitgegeben werden.
Auftrag: Text
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